AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Beherbergungsgewerbe
(Empfohlen vom Dt. Hotel- und Gaststättenverband, §§ 145-151, 631,675-676 BGB)

  1. Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Ferienhauses vom Gast bestellt und vom Vermieter schriftlich bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend. Der Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.

  2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Ferienhaus in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist ferner verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Ferienhaus trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Ferienhaus baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleistetenSchadenersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

  3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Ferienhaus nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht: 

    5 % des Preises für ein Ferienhaus (d.h. 95 % des vereinbarten Mietpreises sind auf jeden Fall an den Vermieter zu entrichten, falls dieser das reservierte Ferienhaus nicht mehr rechtzeitig adäquat vermieten kann)

  4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast das reservierte Ferienhaus ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Ferienhaus bis 10:00 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, sie für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Die in der Preistabelle ausgedruckten Preise gelten für das Ferienhaus pro Übernachtung bei einer ununterbrochenen Mietdauer von 7 Übernachtungen. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer kann ein Zuschlag erhoben werden. Beim Ferienhaus gilt der Preis für das gesamte Haus bei Belegung der schriftlich bestätigten Personenanzahl. Letztlich maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis. 

  5. Für das HUS UP DIEK gilt bei Bestellung des Ferienhauses und nach erfolgter schriftlicher Bestätigung folgendes: Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird eine Anzahlung von ca. 20% (siehe Summe in Bestätigung) sofort fällig, die der Gast an den Vermieter unverzüglich zu überweisen hat. Die Restsumme muss ebenfalls eine Woche vor Reiseantritt komplett an den Vermieter überwiesen werden.

  6. Erfüllungsort ist Baltrum, Gerichtsstand Norden


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